Coronavirus – Auswirkungen auf den Pferdesport in Rheinland-Pfalz UPDATE 20.04.

UPDATE 20.04.2020

Erste Lockerungen – Einzelunterricht wieder möglich!

Mit heutigem Tag tritt die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft und mit ihr werden erste Lockerungen der Maßnahmen umgesetzt. Positiv für Pferdsportvereine und -betriebe: Das Reiten ist ausdrücklich wieder erlaubt! Zunächst bezogen auf Sport im Freien, zu zweit (oder mit Personen des eigenen Hausstands) und selbstverständlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Dafür dürfen auch geschlossene Sportanlagen wieder öffnen.

Was heißt das konkret? Die bisher geltende Notbewegung der Pferde darf nun wieder zu Training ausgeweitet werden. Da dieses Training im Freien zu zweit stattfinden darf, können auch wieder Einzel-Trainingseinheiten durchgeführt werden. Die Verordnung bezieht sich auf Sport im Freien. Somit ist das Training auf dem Außenplatz unproblematisch. Reithallen sind dabei nicht erwähnt. Hinsichtlich des Luftaustausches sind diese oftmals sicherlich mit dem Freien vergleichbar. Da die örtlichen Gegebenheiten jedoch sehr unterschiedlich sind, sollte dieser Punkt mit den jeweils zuständigen Behörden geklärt werden.

Bezüglich der Durchführung von (Klein)Gruppen- bzw. Schulunterricht haben wir in der letzten Woche eine Anfrage an das zuständige Ministerium gestellt. Sobald wir eine Rückmeldung haben, werden wir selbstverständlich umgehend informieren!

Trotz der Lockerungen hat die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus weiterhin oberste Priorität. Die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten! Auch aufgestellte Anwesenheitspläne und Zeitbeschränkungen in den Reitställen behalten ihre Gültigkeit. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Stallbetreiber und die Ausgestaltung ist abhängig von der Größe der Anlage und der eingestellten Pferde.

Für Spitzen- und Profisportler wurden die Trainingsmöglichkeiten erleichtert.

Wir freuen uns sehr, mit der Sportart Reiten bei den ersten landesweiten Lockerungen berücksichtigt worden zu sein. In den meisten anderen Bundesländern sind weiterhin die strengen Maßnahmen einzuhalten. Daher bitten wir dringend, umsichtig und verantwortungsvoll mit den neuen Regelungen umzugehen, damit diese Bestand haben können und ggf. bald weitere Erleichterungen folgen können!

Turniersport

In der bis zum 06. Mai befristeten 4. Corona-Bekämpfungsverordnung ist weiterhin die Durchführung von Veranstaltungen aller Art untersagt. Natürlich hoffen wir, dass es bei einer weiteren Entspannung der Lage noch in diesem Jahr wieder möglich sein wird, pferdesportliche Veranstaltungen durchzuführen.

Bundeseinheitlich wurde beschlossen, dass bis zum 31. August 2020 keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Eine Definition von Großveranstaltungen für Rheinland-Pfalz kennen wir noch nicht. Spätestens mit Ablauf der jetzigen Verordnung (06. Mai) sollte es aber weitere Informationen hierzu geben, wir gehen allerdings aus, dass ländliche Reitturniere nicht darunter fallen sollten.

Landeschampionat abgesagt

Im Zuge der Corona-Krise hat der Vorstand des Pferdesportverbandes Rheinland-Pfalz beschlossen, das Landeschampionat der Vereinsmannschaften am 18.-20. September 2020 abzusagen. Das hat zum einen den Grund, das Vereine derzeit und sicherlich auch in den nächsten Wochen und Monaten andere Sorgen haben, als Mannschaften für eine Teilnahme am Championat zusammenzustellen und vorzubereiten. Zum anderen wird so der bisherige Sperrtermin frei und es können Veranstaltungen, die verschoben werden sollen, auch an diesem Termin stattfinden. Das könnte zu einer Entzerrung im Spätsommer/Herbst beitragen, sollten dann wieder Turniere durchgeführt werden können.

Veranstalter, die ihren Turniertermin verschieben wollen, bitten wir, den gewünschten Termin schriftlich bei der LK einzureichen. Eine Koordination hinsichtlich der geographischen Lage und des Turniertyps inkl. Prüfungsangebot erfolgt dann direkt über die LK, sobald absehbar ist, dass Veranstaltungen wieder durchgeführt werden dürfen.

Am Termin der Landesmeisterschaften am 16.-19. Juli wird noch festgehalten. Hier wird die Entwicklung der nächsten Wochen abgewartet und dann in enger Abstimmung mit dem veranstaltenden FRV Fußgönheim entschieden, wenn die Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen grundsätzlich wieder gegeben sein sollte, ob die die Meisterschaft unter sportfachlich und wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten stattfinden kann.

Bis dahin bleiben wir weiter bemüht, die Anliegen des Pferdesports bei den zuständigen Ministerien einzubringen, damit unsere besondere Situation – wie aktuell geschehen – Berücksichtigung bei der Verabschiedung von Verordnungen findet. Selbstverständlich informieren wir weiterhin bei Änderungen, die den Pferdesport betreffen!

PSV RP

Neue Landesverordnung von Rheinland-Pfalz

Neue Landesverordnung von Rheinland-Pfalz festgelegt – Zoos und Tierparks dürfen öffnen – Eis im Straßenverkauf

Von Redaktion – 17. April 2020

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (Foto: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz/Sell)

MAINZ (red) – Die Landesregierung wird die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und –chefinnen der Länder heute in einer Verordnung umsetzen. Sie gelten dann ab Montag, den 20. April. „Wir haben die Infektionsgeschwindigkeit durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen reduziert. Deshalb sind im Land nun wieder schrittweise mehr Freiheiten möglich“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz. Im Mittelpunkt stünde aber weiter der Schutz der Bevölkerung vor neuen Infektionen. „Das Virus ist tückisch. Es dauert 14 Tage bis wir sehen können, welcher Effekt durch die Lockerungen eintritt. Deshalb halten Sie bitte weiterhin Abstand und bleiben Sie möglichst zu Hause. Tragen Sie wann immer möglich, vor allem aber beim Einkaufen und bei der Nutzung des ÖPNV eine sogenannte nicht-medizinische Alltagsmaske“, appellierte die Ministerpräsidentin. Anzeige

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.
  • Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.
  • Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.
  • Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.
  • Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.
  • Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
  • Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
  • Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen Spielplätze bleiben geschlossen.

„Alles, was Sie bisher tun durften, bleibt auch weiterhin erlaubt,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Dazu gibt es erste Lockerungen. Wenn wir uns alle diszipliniert und geduldig verhalten, sind vielleicht bald weitere möglich.“ (Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

https://stakl.justiz.rlp.de

Strafbarkeit von Verstößen gegen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen nach dem Infektionsschutzgesetz!

Von Redak – 23. März 2020

Konsequente Verfolgung von Straftaten!

Die Bundes- und Landesregierungen haben in der letzten Zeit vielfältige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 angeordnet. Vereinzelt soll es hier zu Verstößen gegen die ausgesprochenen Auflagen gekommen sein. Aus diesem Grund weisen die Staatsanwaltschaften Kaiserslautern und Zweibrücken und das Polizeipräsidium Westpfalz darauf hin, dass Verstöße gegen die zum Schutz der Bevölkerung erlassenen Maßnahmen nach den §§ 74 und 75 des Infektionsschutzgesetzes strafbar sein können.

Strafbar macht sich insbesondere, wer sich nicht an Schutzmaßnahmen der zuständigen Behörden hält wie Verbote oder Beschränkungen von Veranstaltungen oder sonstigen Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen, die Schließung bestimmter Gemeinschaftseinrichtungen, bestimmte Quarantänemaßnahmen oder Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote. Für geringere Verstöße gegen Maßnahmen der zuständigen Behörden sieht das Infektionsschutzgesetz Bußgelder vor. Nach § 75 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Wird durch die strafbare Handlung ein anderer mit dem Coronavirus angesteckt, sieht § 75 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren vor. Auch Bußgeldtatbestände können nach § 74 des Infektionsschutzgesetzes zu Straftatbeständen werden und Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren zur Konsequenz haben, wenn durch die bußgeldbewehrte Handlung ein anderer mit dem Coronavirus angesteckt wird.

Staatsanwaltschaft und Polizei werden ihnen bekanntwerdende Verstöße gegen die getroffenen Maßnahmen mit Nachdruck verfolgen und einer Ahndung zuführen. Gleiches gilt auch für Straftaten, die unter besonderer Ausnutzung der derzeitigen Krise begangen werden. Die Staatsanwaltschaften Kaiserslautern und Zweibrücken und das Polizeipräsidium Westpfalz appellieren an die Bevölkerung, die zum Schutz aller angeordneten Maßnahmen unbedingt zu befolgen. |erf

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaften Kaiserslautern und Zweibrücken und des Polizeipräsidiums Westpfalz

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

https://stakl.justiz.rlp.de

Besprechung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Coronavirus

Neues auf www.bundesregierung.de: ‚Besprechung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Coronavirus‘ -> https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-von-bundeskanzlerin-merkel-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-zum-coronavirus-1733266

Coronavirus – Auswirkungen auf den Pferdesport in Rheinland-Pfalz UPDATE 20.03.

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