Coronavirus – Auswirkungen auf den Pferdesport in Rheinland-Pfalz UPDATE 20.04.

UPDATE 20.04.2020

Erste Lockerungen – Einzelunterricht wieder möglich!

Mit heutigem Tag tritt die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft und mit ihr werden erste Lockerungen der Maßnahmen umgesetzt. Positiv für Pferdsportvereine und -betriebe: Das Reiten ist ausdrücklich wieder erlaubt! Zunächst bezogen auf Sport im Freien, zu zweit (oder mit Personen des eigenen Hausstands) und selbstverständlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Dafür dürfen auch geschlossene Sportanlagen wieder öffnen.

Was heißt das konkret? Die bisher geltende Notbewegung der Pferde darf nun wieder zu Training ausgeweitet werden. Da dieses Training im Freien zu zweit stattfinden darf, können auch wieder Einzel-Trainingseinheiten durchgeführt werden. Die Verordnung bezieht sich auf Sport im Freien. Somit ist das Training auf dem Außenplatz unproblematisch. Reithallen sind dabei nicht erwähnt. Hinsichtlich des Luftaustausches sind diese oftmals sicherlich mit dem Freien vergleichbar. Da die örtlichen Gegebenheiten jedoch sehr unterschiedlich sind, sollte dieser Punkt mit den jeweils zuständigen Behörden geklärt werden.

Bezüglich der Durchführung von (Klein)Gruppen- bzw. Schulunterricht haben wir in der letzten Woche eine Anfrage an das zuständige Ministerium gestellt. Sobald wir eine Rückmeldung haben, werden wir selbstverständlich umgehend informieren!

Trotz der Lockerungen hat die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus weiterhin oberste Priorität. Die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten! Auch aufgestellte Anwesenheitspläne und Zeitbeschränkungen in den Reitställen behalten ihre Gültigkeit. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Stallbetreiber und die Ausgestaltung ist abhängig von der Größe der Anlage und der eingestellten Pferde.

Für Spitzen- und Profisportler wurden die Trainingsmöglichkeiten erleichtert.

Wir freuen uns sehr, mit der Sportart Reiten bei den ersten landesweiten Lockerungen berücksichtigt worden zu sein. In den meisten anderen Bundesländern sind weiterhin die strengen Maßnahmen einzuhalten. Daher bitten wir dringend, umsichtig und verantwortungsvoll mit den neuen Regelungen umzugehen, damit diese Bestand haben können und ggf. bald weitere Erleichterungen folgen können!

Turniersport

In der bis zum 06. Mai befristeten 4. Corona-Bekämpfungsverordnung ist weiterhin die Durchführung von Veranstaltungen aller Art untersagt. Natürlich hoffen wir, dass es bei einer weiteren Entspannung der Lage noch in diesem Jahr wieder möglich sein wird, pferdesportliche Veranstaltungen durchzuführen.

Bundeseinheitlich wurde beschlossen, dass bis zum 31. August 2020 keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Eine Definition von Großveranstaltungen für Rheinland-Pfalz kennen wir noch nicht. Spätestens mit Ablauf der jetzigen Verordnung (06. Mai) sollte es aber weitere Informationen hierzu geben, wir gehen allerdings aus, dass ländliche Reitturniere nicht darunter fallen sollten.

Landeschampionat abgesagt

Im Zuge der Corona-Krise hat der Vorstand des Pferdesportverbandes Rheinland-Pfalz beschlossen, das Landeschampionat der Vereinsmannschaften am 18.-20. September 2020 abzusagen. Das hat zum einen den Grund, das Vereine derzeit und sicherlich auch in den nächsten Wochen und Monaten andere Sorgen haben, als Mannschaften für eine Teilnahme am Championat zusammenzustellen und vorzubereiten. Zum anderen wird so der bisherige Sperrtermin frei und es können Veranstaltungen, die verschoben werden sollen, auch an diesem Termin stattfinden. Das könnte zu einer Entzerrung im Spätsommer/Herbst beitragen, sollten dann wieder Turniere durchgeführt werden können.

Veranstalter, die ihren Turniertermin verschieben wollen, bitten wir, den gewünschten Termin schriftlich bei der LK einzureichen. Eine Koordination hinsichtlich der geographischen Lage und des Turniertyps inkl. Prüfungsangebot erfolgt dann direkt über die LK, sobald absehbar ist, dass Veranstaltungen wieder durchgeführt werden dürfen.

Am Termin der Landesmeisterschaften am 16.-19. Juli wird noch festgehalten. Hier wird die Entwicklung der nächsten Wochen abgewartet und dann in enger Abstimmung mit dem veranstaltenden FRV Fußgönheim entschieden, wenn die Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen grundsätzlich wieder gegeben sein sollte, ob die die Meisterschaft unter sportfachlich und wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten stattfinden kann.

Bis dahin bleiben wir weiter bemüht, die Anliegen des Pferdesports bei den zuständigen Ministerien einzubringen, damit unsere besondere Situation – wie aktuell geschehen – Berücksichtigung bei der Verabschiedung von Verordnungen findet. Selbstverständlich informieren wir weiterhin bei Änderungen, die den Pferdesport betreffen!

PSV RP