12. Corona-Bekämpfungsverordnung ab 02. November Gestern Abend wurde die 12. CoBeVO des Landes RLP veröffentlicht, welche die Umsetzung der bundesweiten Beschlüsse ab Montag konkretisiert.Lt. Verordnung ist die „sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. „Das Reiten gilt dabei als Einzelsportart und ist somit unter den o.a. Vorgaben zulässig.Bereits im Sommer haben wir darauf gedrängt, mit dem Pferdesport auch in der Auslegungshilfe aufgenommen zu werden, um vor Ort Sicherheit in der Umsetzung zu erreichen, auch weil die örtlichen Gesundheitsbehörden sehr unterschiedlich agiert haben.Erfreulich ist, dass in der Auslegungshilfe der 12. CoBeVO „Reitkurse“ nun explizit als gestattet aufgeführt sind. Wir sind nun dringend um rechtssichere Klärung bemüht, inwiefern sich diese Gestattung grundsätzlich auch auf Reithallen und eine größere Anzahl als zwei Personen innerhalb der Reitfläche bezieht.Wir hoffen dass dies in diesen Tagen, in denen auch die zuständigen Ministerien und Ämter auf Hochtouren arbeiten, zügig gelingt. So lange weisen wir einmal mehr darauf hin, dass im Zweifelsfall mit dem Ordnungs-/Gesundheitsamt vor Ort für den Einzelfall zu klären ist, in welchen Rahmen „Reitkurse“ gestattet werden.Das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregelungen ist auf jeden Fall unumgänglich. Dazu gehört auch die Kontakerfassung und je nach örtlichen Gegebenheiten auch wieder die Beschränkung der Personenzahl und ggf. Anwesenheitsdauer auf der Reitanlage inkl. Stallungen und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Aufenthaltsräume sind zu schließen.Neben der sozialen Verantwortung zum Schutz unserer Mitmenschen vor dem Virus, tragen wir Pferdesportler auch die Verantwortung für das Wohl unserer Tiere! Umso wichtiger ist die Disziplin bei der Umsetzung der Hygiene- und Schutzkonzepte, damit die Versorgung & Bewegung unserer Vierbeiner auch in den nächsten Wochen und über die Winterzeit gewährleistet bleibt!Die 12. CoBeVO sowie die Auslegujngshilfe und weitere Informationen gibt es unter www.corona.rlp.de